Ein Showlaser besteht aus mehreren Komponenten für welche
generell Fachwissen notwendig ist. In seine groben Einzelteile zerlegt besteht
eine Laseranlage aus Dioden und Ablenkspiegel. Die Ablenkspiegel sind
wiederum in Leistungsklassen zu unterscheiden. Sie sorgen dafür, dass der
Laserstrahl in verschiedene Richtungen das Bild projiziert. Die einzelnen Dioden
sind in verschiedene Farben und Leistungen unterteilt. Jede dieser Dioden kann
und ist bei unsachgemäßen Gebrauch lebensgefährlich!
Aus diesem Grund ist bei
Betrieb immer ein LSB (Siehe weiter unten) zu beauftragen.
Ein Vergleich
einer 1mw Diode zu der Leistung einer Herdplatte und der Sonne:
Eine
Herdplatte hat eine Leistungsdichte von ca. 3W pro cm2
Die Sonne wiederum
eine Leistungsdichte von 80-100W pro cm2
Eine Laserdiode mit 1mW weist
dagegen schon eine Leistungsdichte von 1kW auf!
Wir bekomme immer wieder Anfragen zur Realisierung von
"Hologrammen".
An dieser Stelle ist anzumerken, dass eine Lasershow kein
Hologramm darstellt.
Es sind Grafikshows möglich, welche auf eine Wand oder
ein Gitter, welches im Raum gespannt wird, projiziert wird. So können animierte
Figuren dargestellt werden.
Beamshows, also Shows in den Publikumsbereich,
welche überwiegend angeboten werden und von uns umgesetzt, benötigen immer einen
Dunst "Nebel" in der Luft.
Hologramme können wir nicht umsetzen.
Allerdings ist es möglich spezielle Videofiles zu erstellen welche auf ein
Gitter oder Projektionsfläche geworfen werden und ein "Hologramm" darstellen. Es
ist ein guter 3D Effekt zu erkennen.
Falls Laser der Klassen 3R, 3B oder 4 betrieben werden, sind zur Überwachung, Gewährleistung des sicheren Betriebes und Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen, sowie der Zusammenarbeit mit dem Referat V.3 vom verantwortlichen Vorgesetzten schriftlich Laserschutzbeauftragte zu bestellen (siehe GUV-V B2, § 6). Es wird empfohlen, dass der Laserschutzbeauftragte einen Nachweis der Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte vorlegt, welche den von den Unfallversicherungsträgern aufgestellten Anforderungen entspricht.
Die Klasse einer Lasereinrichtung im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift (UVV) kennzeichnet das durch die zugängliche Laserstrahlung bedingte Gefährdungspotential nach Maßgabe folgender Bedingungen:
Klasse 1: Die zugängliche Laserstrahlung ist
ungefährlich.
Klasse 2: Die zugängliche Laserstrahlung liegt
nur im sichtbaren Spektralbereich (400 bis 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger
Einwirkungsdauer (bis 0,25 s) auch für das Auge ungefährlich.
Klasse
3A: Die zugängliche Laserstrahlung wird für das Auge gefährlich, wenn
der Strahlenquerschnitt durch optische Instrumente z.B. Lupen, Linsen, Teleskope
verkleinert wird. Ist dies nicht der Fall, ist die ausgesandte Laserstrahlung im
sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm) bei kurzzeitiger Einwirkdauer
(bis 0,25 s) und in den anderen Spektralbereichen auch bei Langzeitbestrahlung
ungefährlich.
Klasse 3B: Die zugängliche Laserstrahlung ist
gefährlich für das Auge, häufig auch für die Haut.
Klasse 4:
Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich
für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Die
Laserstrahlung kann Brand- und Explosionsgefahr verursachen.
Wir nutzen Laser
der Klasse4 daher ist ein Laserschutzbeauftragter
erforderlich.